nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 64 VO (EU) Nr. 536/2014 — Veränderung zugelassener Prüfpräparate

VO (EU) Nr. 536/2014

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf bereits zugelassene Prüfpräparate sind die Artikel 61, 62 und 63 nur anwendbar, wenn diese auf eine Art verändert werden, die nicht von der Zulassung abgedeckt ist.