Die Erlöse aus den von der EZB gemäß Artikel 18 Absätze 1 und 7 der SSM-Verordnung verhängten Verwaltungssanktionen sind Eigentum der EZB.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Erlöse aus den von der EZB gemäß Artikel 18 Absätze 1 und 7 der SSM-Verordnung verhängten Verwaltungssanktionen sind Eigentum der EZB.