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Art 56 VO (EU) 2018/848 — Aufhebung

VO (EU) 2018/848

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 wird aufgehoben.

Diese Verordnung gilt jedoch weiterhin in Bezug auf die Prüfung noch anhängiger Anträge aus Drittländern gemäß Artikel 58 der vorliegenden Verordnung bis zu deren Abschluss.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.