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Art 37 VO (EU) 2018/1725 — Schutz von Informationen, die an Endeinrichtungen der Nutzer übertragen werden, dort gespeichert werden, sich darauf beziehen, dort verarbeitet werden oder daraus erhoben werden

VO (EU) 2018/1725

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Organe und Einrichtungen der Union schützen die Informationen, die an Endeinrichtungen der Nutzer übertragen werden, dort gespeichert werden, sich darauf beziehen, dort verarbeitet werden oder daraus erhoben werden, beim Zugriff auf ihre öffentlich zugänglichen Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG.