nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 78 VO (EU) 2016/2031 — Pflanzenpässe

VO (EU) 2016/2031

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett für die Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb des Gebiets der Union und gegebenenfalls für die Verbringung in Schutzgebiete bzw. innerhalb dieser Gebiete, das die Konformität mit allen Anforderungen gemäß Artikel 85 bzw. — im Fall der Verbringung in Schutzgebiete und innerhalb von Schutzgebieten — gemäß Artikel 86 bescheinigt und in Inhalt und Form Artikel 83 entspricht.