Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 wird wie folgt geändert:
(1) In Artikel 2 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „h) die Begriffsbestimmung für ‚technisch hergestellte Nanomaterialien‘ in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates ( *1 ).
(2) Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe t wird gestrichen. Verweise auf die gestrichene Bestimmung Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe t der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sind als Verweise auf Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f dieser Verordnung zu verstehen.
(3) Artikel 18 Absatz 5 wird gestrichen.