Die Ausbildung an Berufsfachschulen für Operationstechnische Assistenz dient der Vorbereitung auf die staatliche Prüfung gemäß § 21 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung und der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.