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§ 20 BFSO (Sachsen) — Beendigung des Schulverhältnisses

Schulordnung Berufsfachschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Schulverhältnis endet nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mit der Aushändigung des Abschlusszeugnisses.

(2) Es endet auch

1. nach schriftlicher Erklärung der Schülerin oder des Schülers und bei Minderjährigen der Eltern über das Ausscheiden aus dem Bildungsgang,

2. auf Grund wiederholter Nichtversetzung,

3. auf Grund wiederholter Nichtzulassung zur Abschlussprüfung,

4. auf Grund Nichtbestehens der Ausbildung, wenn bereits die letzte Klassenstufe wiederholt wurde,

5. auf Grund wiederholten Nichtbestehens der Abschlussprüfung,

6. wenn sich die Schülerin oder der Schüler während der Ausbildung an den Berufsfachschulen gemäß § 44 Nummer 2 und 3 sowie § 72 eines Verhaltens schuldig gemacht hat, welches einen Versagungsgrund gemäß § 5 Absatz 2 darstellt, oder

7. mit Zugang des Bescheids der Schulleiterin oder des Schulleiters über den Ausschluss aus der Schule gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 des Sächsischen Schulgesetzes .

(3) In diesen Fällen wird ein Abgangszeugnis erteilt.