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Art 23 RL 2013/53/EU — Begutachtung nach Bauausführung

RL 2013/53/EU

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in Artikel 19 Absätze 2, 3 und 4 genannte Begutachtung nach Bauausführung wird nach Anhang V durchgeführt.