nu:legal · recht.nulegal.eu
Verordnung für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Für die Dauer und den Inhalt der Ausbildungsqualifizierung gilt § 7 entsprechend.