Das Brandenburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 13b Absatz 1 bis 6 und des § 17 keine Anwendung.
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Das Brandenburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 13b Absatz 1 bis 6 und des § 17 keine Anwendung.