Die Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten nach § 26 Absatz 2 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bestimmt das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.