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§ 3 ZustÜVOJu (Sachsen) — Bestimmung der Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten nach § 26 der Verwaltungsgerichtsordnung

Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten nach § 26 Absatz 2 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bestimmt das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.