nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 ZuKostMRVVO (Sachsen) — Zuständigkeit

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Erhebung der Kosten der Unterbringung im Maßregelvollzug

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörden für die Erhebung der Kosten der Unterbringung im Maßregelvollzug im Sinne von § 138 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 StVollzG sind die psychiatrischen Krankenhäuser oder die Entziehungsanstalten, in denen die Unterbringung erfolgt.