Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Ansprüche auf Ausgleichsleistung können ab 1. Juli 1973, für die in § 12 Abs. 2b genannten Personen ab 1. Juli 1995 entstehen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Ansprüche auf Ausgleichsleistung können ab 1. Juli 1973, für die in § 12 Abs. 2b genannten Personen ab 1. Juli 1995 entstehen.