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§ 38 WuSolvV — Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand

Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist

1.
der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 39 zuzüglich
2.
der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 40, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.