§ 2 VersMedV — Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“

Versorgungsmedizin-Verordnung

Stand: 25.06.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 1 genannten Grundsätze und Kriterien sind in der Anlage zu dieser Verordnung[*] als deren Bestandteil festgelegt.

* Die Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblatts Teil I wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.