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§ 22 VerkStatG — Statistik der Verkehrsströme im Eisenbahnnetz

Verkehrsstatistikgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Erhebung nach § 1 Nr. 12 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 erfasst fünfjährlich die Zahl der Züge im Personen- und im Güterverkehr nach Netzabschnitten.