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§ 4 VT-ID261380 (Brandenburg)

Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der nach § 3 von den Ländern als Festbetrag jährlich zu tragende Anteil am Sockelbetrag der Betriebskosten von 33.744.700 € wird nach dem als Anlage diesem Abkommen beigefügten Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Der Verteilungsschlüssel ist Bestandteil des Abkommens. Eine Modifizierung des Verteilungsschlüssels länderseits während der Laufzeit des Abkommens ist möglich.