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§ 9 VRegV — Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen

Vorsorgeregister-Verordnung

Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 01.10.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 8 gelten entsprechend.