§ 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c und d tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 20. März 2013
Die Ministerin für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Anita Tack
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§ 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c und d tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 20. März 2013
Die Ministerin für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Anita Tack