Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Halbe, Freidorf, Oderin, Teurow und der Stadt Märkisch Buchholz (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Mahnigsee-Dahmetal".