Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen im Landkreis Elbe-Elster werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Oelsiger Luch“.
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Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen im Landkreis Elbe-Elster werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Oelsiger Luch“.