(1) § 6 Abs. 1
Nr. 1 Buchstabe a und b dieser Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Im
Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig treten für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes außer Kraft:
1. Beschluss Nr.
54 des Rates des Bezirkes Schwerin vom
15. Februar 1960 über die Erklärung eines Landschaftsteiles zum
Landschaftsschutzgebiet, hier: „Osargebiet bei Perleberg“;
2. Beschluss Nr.
13/72 des Bezirkstages Schwerin vom 1. Juni 1972 zur Erweiterung bereits
bestätigter Landschaftsschutzgebiete, hier: „Weinberg/Golmerberg“.
Potsdam, den
15. Dezember 2008
Der Minister für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und
Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke