Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten
Flächen im Landkreis Havelland und im Landkreis Oberhavel werden als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die
Bezeichnung "Nauen-Brieselang-Krämer".
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Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten
Flächen im Landkreis Havelland und im Landkreis Oberhavel werden als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die
Bezeichnung "Nauen-Brieselang-Krämer".