Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete
Fläche im Landkreis Oberhavel wird als Landschaftsschutzgebiet
festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung
"Fürstenberger Wald- und Seengebiet".
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete
Fläche im Landkreis Oberhavel wird als Landschaftsschutzgebiet
festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung
"Fürstenberger Wald- und Seengebiet".