Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft. Sie wird aufgehoben, sobald die Landeshauptstadt
Potsdam nach § 4 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes eine
Denkmalbereichssatzung erlassen hat.
Potsdam, den 27. März 2007
Die Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
Prof. Dr. Johanna Wanka