§ 2b UKlaG — Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

Unterlassungsklagengesetz

Stand: 14.10.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.