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§ 5 TV-EL-F (Bayern) — In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Tarifvertrag vom 15. Juli 2008 über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben und zur/zum Forstwirtin/Forstwirt Auszubildende des Freistaates Bayern

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung wird die Nachwirkung dieses Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.

(2) Der Tarifvertrag vom 9. Dezember 2004 über eine ergänzende Leistung an Waldarbeiter und zum Forstwirt Auszubildende des Freistaates Bayern tritt ab 1. Januar 2008 außer Kraft.