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§ 1 StatBeiratVO (Sachsen) — Aufgaben

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelung der Aufgaben und der Zusammensetzung des Statistischen Beirates beim Statistischen Landesamt

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zu den Grundsatzfragen der Beratung des Statistischen Landesamtes gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 SächsStatG gehören insbesondere Fragen

1. der Vorbereitung und Durchführung von Statistiken,

2. der Einrichtung und Weiterentwicklung eines statistischen Informationssystems mit öffentlichem Zugang,

3. der Erarbeitung wissenschaftlicher Analysen, Modellrechnungen und Prognosen auf der Grundlage statistischer Daten,

4. der Lösung datenschutzrechtlicher Probleme unter Mitwirkung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten.