Zu den Grundsatzfragen der Beratung des Statistischen Landesamtes gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 SächsStatG gehören insbesondere Fragen
1. der Vorbereitung und Durchführung von Statistiken,
2. der Einrichtung und Weiterentwicklung eines statistischen Informationssystems mit öffentlichem Zugang,
3. der Erarbeitung wissenschaftlicher Analysen, Modellrechnungen und Prognosen auf der Grundlage statistischer Daten,
4. der Lösung datenschutzrechtlicher Probleme unter Mitwirkung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten.