Die Vertreterversammlung kann einzelnen oder sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates sowie deren Stellvertretern ihr Vertrauen dadurch entziehen, daß sie diese im Wege der geheimen Stimmabgabe mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus ihren Ämtern abberuft. Die Abberufung ist den Betroffenen schriftlich mitzuteilen.