Die für das Land Brandenburg zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ist prüfende Stelle nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Einzelnorm
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Die für das Land Brandenburg zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ist prüfende Stelle nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
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