nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 StAbwG — Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs

Steueroasen-Abwehrgesetz

Historische Fassung: Stand 01.07.2021 bis 10.12.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen im Sinne des § 7 dürfen den Gewinn oder den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht mindern. Dies gilt nicht, soweit

1.
die den Aufwendungen entsprechenden Erträge der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes oder dieses Gesetzes unterliegen; oder
2.
auf Grund der aus den Aufwendungen resultierenden Einnahmen ein Hinzurechnungsbetrag im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des Außensteuergesetzes anzusetzen ist.