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§ 3 SprengV 4

Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.10.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Gebühr für die Abnahme der Prüfung

1.
3.
(weggefallen)

wird auch erhoben, wenn die Prüfung ohne Verschulden der Prüfbehörde und ohne ausreichende Entschuldigung des Bewerbers am festgesetzten Termin nicht stattfinden konnte oder abgebrochen werden mußte.