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§ 9 SoldGG — Personalwerbung; Dienstpostenbekanntgabe

Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Anzeigen der Personalwerbung sowie Dienstposten für Soldatinnen und Soldaten dürfen nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 bekannt gegeben werden.