nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 31 SchBerG

Schutzbereichgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine von § 24 Abs. 1 und 2 abweichende Regelung zu treffen.