nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 36 SVHV — Anwendungsbestimmung

Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 29a ist erstmals auf die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden.