(1) Die Klassenstufen 5 und 6 haben orientierende Funktion. In den Klassenstufen 8 bis 10 werden besondere Profile gemäß § 7 Absatz 3 des Sächsischen Schulgesetzes eingerichtet (Profile).
(2) Die Jahrgangsstufen 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Diese endet mit der Abiturprüfung.