Auf den in § 2 näher dargestellten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Neuhausen im Landkreis Freiberg wird die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II im Sinne von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ ( Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland ) vom 9. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 202, 380), die zuletzt durch Verordnung vom 23. August 2004 (SächsGVBl. S. 477) geändert worden ist, geändert (Umzonierung).