nu:legal · recht.nulegal.eu

Artikel 7 SN-9336 (Sachsen)

Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Durch die Regelungen dieses Staatsvertrages wird die Zuständigkeit für Mahnverfahren nicht berührt, bei denen der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides vor dem Tag des Inkrafttretens gemäß Artikel 9 Satz 2 eingereicht oder angebracht ist.