Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 1 in Kraft.
Dresden, den 17. August 2006
Regierungspräsidium Dresden
Dr. Hasenpflug
Regierungspräsident
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Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 1 in Kraft.
Dresden, den 17. August 2006
Regierungspräsidium Dresden
Dr. Hasenpflug
Regierungspräsident