(1) Das Bodenplanungsgebiet umfasst die Gebiete der Städte Ehrenfriedersdorf, Geyer, Thum, der Gemeinden Auerbach, Tannenberg, Thermalbad Wiesenbad sowie Teile der Gebiete der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz, der Stadt Schlettau, der Stadt Zwönitz und der Gemeinde Drebach.
(2) Die Grenzen des Bodenplanungsgebietes sind in der Übersichtskarte „Gebietsfestlegung gemäß § 14 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes Bodenplanungsgebiet Raum Annaberg“ eingetragen, die dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt ist. Der Grenzverlauf ergibt sich aus den digitalen Karten des Kartenwerks (Maßstab 1 : 10 000), erstellt durch die ARGE Beak Consultants GmbH/ARCADIS Germany GmbH, Stand Dezember 2020. Die Karten 2.1-6,
3.1-6, 4.1-6, 5.1-6, 6.1-6, 7.1-6, 8.1-6, 9.1-6 und 10.1-6 sind Bestandteil dieser Verordnung.
(3) Das Bodenplanungsgebiet hat eine Größe von cirka 157 km².