Diese Verordnung tritt am Tag nach Ablauf der Auslegungsfrist (vergleiche § 3 Absatz 1) in Kraft.
Dresden, den 20. Juli 2020
Landesdirektion Sachsen
Kraushaar
Präsidentin
Hinweis:
Die Anlagen 1 bis 4 als Bestandteil dieser Verordnung sind auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de digital einsehbar.