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§ 9 SN-15187 (Sachsen) — In-Kraft-Treten

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Reudnitz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 4 dieser Verordnung in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten die Beschlüsse des Bezirkstages Leipzig Nr. 46/76 vom 6. Mai 1976 und Nr. 68/VIII/84 vom 20. September 1984, soweit sie sich auf das NSG „Hospitalberge“ beziehungsweise „Reudnitz“ beziehen, außer Kraft.

Leipzig, den 20. August 2001

Regierungspräsidium Leipzig

Steinbach

Regierungspräsident

Verkündungshinweis:

Gemäß § 51 Abs. 10 SächsNatSchG ist eine Verletzung der Verfahrensvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Verkündung der Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, bei der höheren Naturschutzbehörde, welche die Rechtsverordnung erlassen hat, geltend gemacht wird.

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