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§ 8 SN-15120 (Sachsen) — Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Ethikkommission

Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gegen ablehnende Entscheidungen der Ethikkommission über Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik steht der Antragsberechtigten der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen. Ein Vorverfahren im Sinne von § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt.