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§ 2 SN-15120 (Sachsen) — Zuständigkeit der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ethikkommission ist zuständig für die Prüfung von Anträgen auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik nach § 5 Absatz 1 PIDV, soweit die Antragsberechtigte beabsichtigt, diese Maßnahme in einem Zentrum durchführen zu lassen, das seinen Sitz in einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder hat und das von diesem nach § 3 Absatz 1 PIDV zugelassen worden ist.