(1) Diese Verordnung tritt am 31. Juli 2008 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:
Beschluss 13-3/63 des Rates des Bezirkes Leipzig vom 15. Februar 1963 (MittBl. BT und RdB Leipzig Nr. 2), und
Beschluss 68/VIII/84 des Bezirkstages Leipzig vom 20. September 1984,
soweit diese beiden Beschlüsse sich auf Flächen der in § 2 dieser Verordnung benannten Gebiete beziehen.
Leipzig, den 27. Juni 2008
Regierungspräsidium Leipzig
Steinbach
Regierungspräsident