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§ 12 SKAGEG

Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das im Land Berlin belegene Vermögen (§ 10 Abs. 1) und die Verbindlichkeiten der Lichterfelder Ersatzkasse gehen mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Land Berlin auf die Deutsche Angestellten-Krankenkasse über. § 10 Abs. 2 bis 4 und § 11 Abs. 2 gelten entsprechend.