Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist zuständig für
1. die Genehmigung der Satzung der Industrie- und Handelskammern für das Prüfungsverfahren nach § 8 Absatz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes ,
2. den Erlass von Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 3 und 4 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes .