(1) Die Spiele, die Spielregeln und der Gewinnplan im Sinne des § 22 Absatz 5 sind in einer Online-Casinospielordnung zu regeln.
(2) Die Online-Casinospielordnung bedarf der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde.
(3) Die Online-Casinospielordnung ist unverzüglich an Änderungen der Rechtslage anzupassen und zur erneuten Zustimmung vorzulegen.