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§ 26 SächsSpielbG (Sachsen) — Online-Casinospielordnung

Sächsisches Spielbankengesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Spiele, die Spielregeln und der Gewinnplan im Sinne des § 22 Absatz 5 sind in einer Online-Casinospielordnung zu regeln.

(2) Die Online-Casinospielordnung bedarf der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde.

(3) Die Online-Casinospielordnung ist unverzüglich an Änderungen der Rechtslage anzupassen und zur erneuten Zustimmung vorzulegen.