nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 SächsPsychPbGAG (Sachsen) — Länderübergreifende Anerkennung

Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anerkennung eines psychosozialen Prozessbegleiters in einem anderen Bundesland steht der Anerkennung nach § 1 gleich.